In den letzten Wochen wurde bei Lohnsteuerprüfungen in Gemeinden durch die Prüfer der Finanzämter teilweise die Auffassung vertreten, dass die Übernahme von Führerscheinkosten durch die Gemeinden für den einzelnen Feuerwehrangehörigen als geldwerter Vorteil anzusehen ist.
Dieses veranlasste den Landesfeuerwehrverband, kurzfristig mit dem Finanzminister ein Gespräch zu führen in dem darum gebeten wurde, hier eine klare Entscheidung im Sinne der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameradinnen und Kameraden zu treffen.
Diese Entscheidung ist jetzt im Sinne der Feuerwehren getroffen worden!
Ein entsprechendes Schreiben an die Finanzämter ist heute per eMail als Vorab- Information versandt worden.
Auszug:
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
Vorab- Information
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der Einführung des EU-Führerscheins zum 1.Januar 1999 können Inhaber der Fahrerlaubnisklassen B ("Autoführerschein") nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg fahren.
Da die Fahrzeuge der (freiwilligen) Feuerwehren dieses Gewicht zumeist überschreiten, übernehmen viele Gemeinden die Kosten für den Erwerb der Fahrerscheinklasse C1/C .
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die Übernahme dieser Kosten (nicht die für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse B) grundsätzlich nicht zu einem geldwerten Vorteil bei den Feuerwehrleuten führt.
Der Beitrag wird in die nächste Mitteilung für Lohnsteuer-Außendienst aufgenommen.
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